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Distance learning

Distance Learning

Lernen leicht gemacht

Fernlehrgänge mit Campus und App

Gemäß EASA und Part-FCL können wir dir unsere Fernlehrgänge für Privatpiloten- (PPL) und Leichtflugzeugpiloten- (LAPL) sowie die neue Segelfluglizenz (SPL) anbieten.

Um dir die Inhalte näher zu bringen verwenden wir einen Mix aus

  • iPad App (Bücher AirCademy)
  • way2fly Campus (Multiple Choice Training, Videos, interaktive Inhalte)
  • Online Live Schulungen (Videokonferenzen)

Über unseren Campus bieten wir dir ein hochmodernes Lernkonzept, welches sowohl methodisch als auch technologisch auf die Anforderungen des modernen Lernens zugeschnitten ist. 

Durch unsere zugelassene Online Live Schulung, ist keine Anwesenheit Vorort mehr erforderlich. Wir unterrichten dich per Videokonferenz und du wirst dich in unserem virtuellen Klassenzimmer genauso mit deinen Mitschülern unterhalten können, wie es auch in der „normalen“ Klasse möglich ist. 

Nur das lernen, was man wirklich braucht

Der Unterricht selbst ist in Fächer und in verschiedene Blöcke eingeteilt. Die Blockauswahl steht im Einklang methodischer und didaktischer Aspekte mit der FCL. Sobald du einen Abschnitt fertig bearbeitet hast, werden dir dazu Fragen gestellt. So kannst du dein Wissen sofort überprüfen.

Die EASA Part-FCL Lernziele dienen als Matrix für deinen Lehrgang. Somit lernst du genau das was gefordert ist. 

Wie kann ich mich anmelden?

Die Anmeldung ist ganz einfach. Du schickst uns eine Anfrage bezüglich Kursinteresse. In wenigen Minuten bekommst du weitere Details, sowie ein Anmeldeformular, danach installierst du die AirCademy App, gibtst deine Zugangsdaten ein und es kann schon losgehen.

COVID-19 Lockerungsverordnung

Information für Flugschulen und Piloten

COVID-19 Lockerungsverordnung

Am 15.5.2020 trat die Änderung der COVID-19-Lockerungsverordnung in Kraft, die auch die Luftfahrt direkt betrifft.

Die COVID-19-Lockerungsverordnung stellt klar, dass Luftfahrzeuge, die nicht als Massenverkehrsmittel (vgl § 1 Abs 3) gelten, den Fahrgemeinschaften gleichgestellt sind (vgl § 4 Abs 2).

Das gemeinsame Fliegen ist somit unter Einhaltung der Schutzvorkehrungen gemäß § 4 Abs 1 (Tragen einer Mund-/Nasenabdeckung) explizit erlaubt. Auch ist die Ausbildung von Piloten wieder erlaubt, nachdem Flugschulen nunmehr den Fahrschulen gleichgestellt sind (vgl § 5 Abs 1 Z 3).

Mehr Information gibt es auf der Homepage der AustroControl Gmbh

way2fly hebt wieder ab

Aufgrund der Lockerungen können auch wir unsere Schulungen und Checkflüge wieder durchführen. Unsere Lehrer/innen stehen zur Verfügung und freuen sich auf jeden Flug. 

Unsere Flugzeuge stehen natürlich auch für unsere Charterkunden im Hangar bereit.

OE-CCG im Flug