COVID-19 Lockerungsverordnung

Information für Flugschulen und Piloten

COVID-19 Lockerungsverordnung

Am 15.5.2020 trat die Änderung der COVID-19-Lockerungsverordnung in Kraft, die auch die Luftfahrt direkt betrifft.

Die COVID-19-Lockerungsverordnung stellt klar, dass Luftfahrzeuge, die nicht als Massenverkehrsmittel (vgl § 1 Abs 3) gelten, den Fahrgemeinschaften gleichgestellt sind (vgl § 4 Abs 2).

Das gemeinsame Fliegen ist somit unter Einhaltung der Schutzvorkehrungen gemäß § 4 Abs 1 (Tragen einer Mund-/Nasenabdeckung) explizit erlaubt. Auch ist die Ausbildung von Piloten wieder erlaubt, nachdem Flugschulen nunmehr den Fahrschulen gleichgestellt sind (vgl § 5 Abs 1 Z 3).

Mehr Information gibt es auf der Homepage der AustroControl Gmbh

way2fly hebt wieder ab

Aufgrund der Lockerungen können auch wir unsere Schulungen und Checkflüge wieder durchführen. Unsere Lehrer/innen stehen zur Verfügung und freuen sich auf jeden Flug. 

Unsere Flugzeuge stehen natürlich auch für unsere Charterkunden im Hangar bereit.

OE-CCG im Flug
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