Information für Flugschulen und Piloten
COVID-19 Lockerungsverordnung
Am 15.5.2020 trat die Änderung der COVID-19-Lockerungsverordnung in Kraft, die auch die Luftfahrt direkt betrifft.
Die COVID-19-Lockerungsverordnung stellt klar, dass Luftfahrzeuge, die nicht als Massenverkehrsmittel (vgl § 1 Abs 3) gelten, den Fahrgemeinschaften gleichgestellt sind (vgl § 4 Abs 2).
Das gemeinsame Fliegen ist somit unter Einhaltung der Schutzvorkehrungen gemäß § 4 Abs 1 (Tragen einer Mund-/Nasenabdeckung) explizit erlaubt. Auch ist die Ausbildung von Piloten wieder erlaubt, nachdem Flugschulen nunmehr den Fahrschulen gleichgestellt sind (vgl § 5 Abs 1 Z 3).
Mehr Information gibt es auf der Homepage der AustroControl Gmbh
way2fly hebt wieder ab
Aufgrund der Lockerungen können auch wir unsere Schulungen und Checkflüge wieder durchführen. Unsere Lehrer/innen stehen zur Verfügung und freuen sich auf jeden Flug.
Unsere Flugzeuge stehen natürlich auch für unsere Charterkunden im Hangar bereit.